Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Frei Hydraulik GmbH

1. Geltungsklausel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Lieferungen und Leistungen zugrunde, auch wenn wir nicht in jedem Einzelfall auf sie verweisen. Davon abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Unsere Zeichnungen und andere Konstruktionsunterlagen sind für uns urheberrechtlich geschützt; sie dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

3. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

4. Preis und Zahlung 

Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 

Solange nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Bestrittene und nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Bestellers berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung.

5. Lieferfristen

Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Sie sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 

Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit sie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Das gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. 

Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, so geraten wir erst nach Ablauf einer vom Besteller schriftlich zu setzenden Nachfrist von zwei Wochen in Verzug. Erwächst dem Besteller infolge einer solchen Verzögerung ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert unserer Lieferung. 

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

6. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

Teillieferungen sind zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt 

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.

8. Haftung für Mängel der Lieferung

Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir unsere Erzeugnisse in der Qualität EN AW-2007 AlCu4PbMgMn nach der Norm EN 754-2 und EN 755-2. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass unsere Erzeugnisse für die Zwecke des Bestellers geeignet sind.

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Versteckte Mängel müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Entdeckung gerügt werden. 

Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate ab Gefahrenübergang. Wird der Liefergegenstand mehr eingesetzt als im Zwei-Schichtbetrieb, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Fehlerhafte Liefergegenstände werden nach unserer Wahl kostenlos nachgebessert oder ersetzt. Schlagen die Nachbesserung und oder die Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl schriftlich eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

9. Haftungsbegrenzung und Ausschluss

Unsere Haftung ist begrenzt auf Fälle des Vorsatzes und des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften. 

Für grobe Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und soweit der eingetretene Schaden den typischerweise vorhersehbaren Schaden nicht übersteigt. Der Ersatz des mittelbaren Schadens (z. B. entgangener Gewinne) ist auch in diesem Fall ausgeschlossen. 

Schadensersatzansprüche gleich welcher Art (Verschulden beim Vertragsabschluss, positive Vertragsverletzung, Gewährleistung, unerlaubte Handlung) sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit stets ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmung

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Albstadt Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

24.10.2016